GARANTIEBEDINGUNGEN DER MARKE ELECTROLUX DER AEG ELECTROLUX HAUSGERÄTE GMBH, NÜRNBERG
GARANTIEBEDINGUNGEN FÜR GROSSGERÄTE
Der Endabnehmer dieses Gerätes (Verbraucher) hat bei einem Kauf dieses Gerätes von einem Unternehmer (Händler) in Deutschland im Rahmen der Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf gesetzliche Rechte einschließlich der Mindestverlängerung um 12 Monate für gesetzliche Gewährleistungsansprüche bei Produkten, die während der ursprünglichen gesetzlichen Gewährleistungsfrist gemäß den nationalen Rechtsvorschriften repariert wurden (was bedeutet, dass diese Mindestverlängerung auf Produkte beschränkt ist, die im Rahmen von Kaufverträgen erworben wurden, die nach dem 31. Juli 2026 geschlossen wurden).
Die Inanspruchnahme dieser gesetzlichen Rechte ist unentgeltlich und diese werden durch die Garantie nicht eingeschränkt. Diese Garantie räumt dem Verbraucher also zusätzliche Rechte ein.
Dies vorausgeschickt, leisten wir als Hersteller, die AEG Electrolux Hausgeräte GmbH, Fürther Str. 246, 90429 Nürnberg gegenüber dem Verbraucher Garantie für dieses Gerät für den Zeitraum von 24 Monaten, zuzüglich 12 Monaten für das gesamte Gerät, sofern es im Rahmen dieser Herstellergarantie repariert wird (unabhängig davon, ob diese Reparatur während der Garantiezeit von uns oder von einem anderen Reparaturunternehmen durchgeführt wurde), ab Übergabe zu den folgenden Bedingungen:
1. Mit dieser Garantie haften wir dafür, dass dieses neu hergestellte Gerät zum Zeitpunkt der Übergabe vom Händler an den Verbraucher, die in unserer Produktbeschreibung für dieses Gerät aufgeführten Eigenschaften aufweist. Ein Mangel liegt nur dann vor, wenn der Wert oder die Gebrauchstauglichkeit dieses Gerätes erheblich gemindert ist.
Zeigt sich der Mangel nach Ablauf von zwölf (12) Monaten ab dem Übergabezeitpunkt, so hat der Verbraucher nachzuweisen, dass das Gerät bereits zum Übergabezeitpunkt mangelhaft war. Nicht unter diese Garantie fallen Schäden oder Mängel aus nicht vorschriftsmäßiger Handhabung sowie Nichtbeachtung der Einbauvorschriften und Gebrauchsanweisungen.
2. Dieses Gerät fällt nur dann unter diese Garantie, wenn es von einem Unternehmer in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union gekauft wurde, es bei Auftreten des Mangels in Deutschland betrieben wird und Garantieleistungen auch in Deutschland erbracht werden können.
3. Mängel dieses Gerätes werden wir innerhalb eine angemessene Frist nach Mitteilung des Mangels und nachdem uns Zugang zu dem Gerät gewährt wurde, unentgeltlich beseitigen; die zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten werden von uns getragen. Andere oder über die vorstehend genannten hinausgehenden Ansprüche werden durch diese Garantie dem Verbraucher nicht eingeräumt.
4. Bei Großgeräten (stationär betriebene Geräte) ist im Garantiefall unter der Rufnummer 0911 / 323 2110 die nächstgelegene Kundendienststelle zu benachrichtigen, von welcher Ort, Art und Weise der Garantieleistungen festgelegt werden. Nachbesserungsarbeiten werden, soweit möglich, am Aufstellungsort, sonst in unserer Kundendienstwerkstatt durchgeführt.
5. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn der Garantiezeit für dieses Gerät, abgesehen von der oben genannten Verlängerung um 12 Monate für ein Gerät, das während der ursprünglichen Garantiezeit gemäße diesen Garantiebedingungen repariert wurde; ausgewechselte Teile gehen in unser Eigentum über.
6. Mängelansprüche aus dieser Garantie verjähren in zwei (2) Jahren ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Gerätes vom Händler an den Verbraucher, der durch Original-Kaufbeleg (Kassenzettel, Rechnung) zu belegen ist, bzw. nach Ablauf der in Abschnitt 5 oben festgelegten Verlängerung; wenn dieses Gerät gewerblich oder - bei Waschgeräten und Wäschetrocknern - in Gemeinschaftsanlagen genutzt wird, beträgt die Verjährungsfrist sechs (6) Monate.
AEG Electrolux Hausgeräte GmbH, Fürther Str. 246, 90429 Nürnberg
Stand: Juli 2026